§ 1 IESG - Die - einem Konkursteilnahmeanspruch schädlichen - Grundsätze über eigenkapitalersetzende Darlehen eines Gesellschafters einer GmbH werden von der Rechtsprechung auch auf die Gewährung eines Darlehens eines (an der Komplementärgesellschaft nicht direkt beteiligten) Kommanditisten einer GmbH & Co KG angewendet. Dies wird damit begründet, dass auch solchen Einlagen - wie auch der Pflichteinlage - der Charakter eines Risikokapitals zukommt.