BAO: § 9, § 80, § 238
VwGH 17. 6. 2015, Ra 2015/16/0044
Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der Verjährung wirken anspruchsbezogen und unterbrechen die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger - etwa auch als Haftungspflichtiger - in Betracht kommt (vgl VwGH 18. 10. 1995, 91/13/0037, 0038, ARD 4707/37/95).