vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführerhaftung für unternehmerische Entscheidungen

BetriebswichtigesARD 5097/24/2000 Heft 5097 v. 11.2.2000

( § 25 GmbHG, § 1295 ABGB ) Geht ein Geschäftsführer im Rahmen des Unternehmenszieles Risken ein, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Fehlschlages im Zeitpunkt ihres Eingehens gering ist, haftet er nicht für einen allfälligen Schaden.

OLG Wien 06.10.1999, 8 Ra 263/99a, Revision unzulässig

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte