§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1 BAO, § 78 Abs 3 EStG - Wird die Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen.
VwGH 19.02.2002, 98/14/0189