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Geschäftsführerhaftung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/101RdW 2001, 97 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 897 ABGB, § 1014 ABGB, § 1358 ABGB
§ 1 DNHG
§ 25 GmbHG

1. § 25 GmbHG gilt für alle Geschäftsführer (Gf) ohne Rücksicht auf die interne Gestaltung ihres Rechtsverhältnisses zur Gesellschaft. § 25 GmbHG schließt daher die Anwendung des DNHG für solche AN einer GmbH aus, welche zugleich ihre Gf sind.

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