Im Zuge der Erlassung des Bundesgesetzes über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea - SCE), mit dem ausführende legislative Maßnahmen zur Verordnung (EG)Nr 1435/2003 des Rates vom 22. 7. 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)1) getroffen werden, wurde auch das Versicherungsaufsichtsgesetz geringfügig geändert. In § 7a VAG wurde ergänzt, dass bei der Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft die inländische Konzession mit der Eintragung der Gesellschaft im ausländischen Register automatisch erlischt.