§ 23 AngG, Art 4 Abs 2 RL 80/987/EWG - Nach dem Wortlaut des Art 4 Abs 2 erster Gedankenstrich RL 80/987/EWG (Insolvenz-RL) ist nur die Befriedigung der das Arbeitsentgelt betreffenden nicht erfüllten Ansprüche für die 3 letzten Monate des Arbeitsvertrages oder des Arbeitsverhältnisses sicherzustellen (vgl OGH 23.01.2004 , .. ua, ARD 5505/9/2004).