§ 10 AZG, Pkt XX KV-Handelsangestellte - Die Abspeicherung der vom Arbeitnehmer geführten Arbeitszeitaufzeichnungen am Computer des Arbeitgebers - wobei die Aufzeichnungen nicht einmal den Monat anführen, für den sie gelten sollen - kann nicht als eine nachvollziehbare schriftliche Geltendmachung von Überstunden iSd Pkt XX Kollektivvertrag für Handelsangestellte angesehen werden, die einen Verfall der Ansprüche verhindert. OLG Wien 20.05.2005, 9 Ra 181/04k. (Revision unzulässig)