§ 12 Abs 3 aF MRG , § 46a Abs 5 MRG
§ 1098 ABGB , § 1393 ABGB
Eine schrittweise Mietzinsanhebung setzt voraus, dass es weder bei der Unternehmensveräußerung noch später (losgelöst von einer Mietzinserhöhung nach § 46a Abs 5 MRG) zu einem Eintritt des Unternehmenserwerbes in den Hauptmietvertrag gekommen ist (gespaltenes Mietverhältnis).