Die Verlautbarung des Green Deal der Europäischen Kommission regte die Debatte rund um unternehmerische Nachhaltigkeitsvereinbarungen und deren kartellrechtliche Zulässigkeit erneut an. Dieses vorwiegend auf unionsrechtlicher Ebene behandelte Thema fand im vergangenen Jahr auch im Kartellgesetz Berücksichtigung, indem die Begriffe Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in den Gesetzestext aufgenommen wurden. Damit liegt europaweit das erste kartellrechtliche Regelwerk vor, das sich ausdrücklich mit dem Nachhaltigkeitsthema beschäftigt. Der Beitrag untersucht Nachhaltigkeitsvereinbarungen zunächst im Lichte des europäischen Kartellrechts. Anschließend analysiert er die novellierte Regelung des KartG und seine möglichen Auswirkungen auf die künftige europäische Gesetzgebungs- und Anwendungspraxis.