Die EU-Kom hat am 30. 6. 2021 einen Vorschlag für eine neue VerbraucherkreditRL1 veröffentlicht. Die neue RL soll die VerbraucherkreditRL 2008/48/EG (VKrRL), die in Ö im VKrG umgesetzt ist, ersetzen. Der Anwendungsbereich der WohnimmobilienkreditRL 2014/17/EU (WIKrRL), die für Immobilien- und Hypothekarkredite gilt und in Ö im HIKrG umgesetzt ist, soll hingegen unberührt bleiben.