In einzelnen Branchen - namentlich in der Luftfahrt - besteht die Praxis, (unechte) „Firmen-Kollektivverträge (KV)“ - im Sinne von KV, die ihren Geltungsbereich auf bloß ein Unternehmen beschränken - abzuschließen. In diesem Beitrag sollen zunächst die Möglichkeiten - und Grenzen - der (autonomen) Beschränkung des (räumlichen bzw personellen) Anwendungsbereiches von KV auf ein einzelnes Unternehmen und anschließend die Zulässigkeit der Ausdehnung des Anwendungsbereiches eines KV mit autonom beschränktem Geltungsbereich mittels Satzung erörtert werden.