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FinStrG § 82 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4766/27/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(FinStrG § 82 Abs 1) Kann sich ein Verdacht, daß ein Rechtsanwalt Klientengelder vereinnahmt und für sich selbst verwendet hat, auf Angaben und Urkunden stützen, ist die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gerechtfertigt. VwGH 95/14/0091 v. 21.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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