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Feststellungslegitimation bei unwirksamen Versetzungen

ArbeitsrechtARD 4856/34/97 Heft 4856 v. 25.7.1997

( ArbVG § 101, ASGG § 54, § 50 ) Wird das Informations- und Beratungsrecht des Betriebsrats verletzt, hat nach vorgenommener rechtsunwirksamer Versetzung weder der Betriebsrat noch der betroffene Arbeitnehmer ein klagbares Recht auf Feststellung dieses Umstands. Klagbar durch Arbeitnehmer, nicht aber durch den Betriebsrat, ist der Leistungsanspruch auf Weiterzahlung des Entgelts bzw. auf Feststellung, dass er zur Arbeitsleistung in der neuen Stellung nicht verpflichtet ist.

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