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Festsetzungsverjährung, Unterbrechungshandlung, Gesamtschuldner

JudikaturÖStZ 2001/107ÖStZ 2001, 50 Heft 3 v. 1.2.2001

BAO § 209 Abs 1

Der Beschwerdeführer war ebenso wie der Erwerber der Kommanditanteile aufgrund des § 28 Abs 1 GebG Gesamtschuldner der für dieses Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Gebühr. In dem Erkenntnis des verstärkten Senates des VwGH vom 18.10.1995, 91/13/0037, hat der VwGH für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen vertreten.

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