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Festlicher Auftakt

EditorialJohannes FischerZVG 2014, 94 Heft 2 v. 1.4.2014

Bereits im Zuge der Konzeption des Österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes im Jahre 1920 formulierte Hans Kelsen in seinen Entwürfen für ein öffentlich-rechtliches Rechtsschutzkonzept etwa folgendermaßen: „Wegen Rechtsverletzung durch die Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde des Bundes oder eines Landes entscheiden nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges:

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