BMF Lohnsteuerprotokoll ..
Nach dem StruktAnpG 1996 dürfen gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden.