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Familienbeihilfenanspruch bei volljährigen Lehrlingen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5124/10/2000 Heft 5124 v. 23.5.2000

( § 2 Abs 1, § 5, § 6 FLAG ) Ein Lehrling, dessen Eltern - aus welchen Gründen immer - ihm keinen Unterhalt gewähren, hat unabhängig von der Höhe der Lehrlingsentschädigung auch dann einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn er das 18. Lebensjahr bereits überschritten hat.

VwGH 22.02.2000, 94/14/0164

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