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Fälligkeiten von Umsatzprovisionen nach Dienstverhältnisende

ArbeitsrechtARD 5140/13/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 10, § 14 AngG ) Ist ein Umsatz (Gewinn) einem Arbeitnehmer unmittelbar zuordenbar, kann die hiefür vereinbarte Provision auch noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses fällig werden.

OLG Wien 19.01.2000, 7 Ra 360/99h, Revision unzulässig

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