§ 863 ABGB, § 105 ArbVG, § 106 ArbVG
Eine während eines Kündigungsschutzverfahrens ausgesprochene Eventualkündigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer hat auch gegen eine solche Kündigung die gesetzliche Klagefrist einzuhalten. Das gilt auch für eine Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses.