In Zusammenhang mit der Euro-Umstellung wird für den Bereich der Sparkassen im Zeitraum vom 17. 12. 2001 bis 20. 1. 2002 die Beschäftigung von Arbeitnehmern am Wochenende und an Feiertagen im unbedingt nötigen Ausmaß zugelassen. Durch Betriebsvereinbarung kann außerdem eine Erweiterung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden täglich mit verpflichtender Zusatz-Entgeltregelung vorgesehen werden.