Vorlagefrage zur Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG – OGH, Beschluss 20.05.2014, 4 Ob 31/14h
Räumliche Beschränkungen einer Berufsberechtigung, weil Rauchfangkehrer auch Aufgaben im Bereich der Feuerpolizei übernehmen (§§ 120 ff GewO, §§ 26f Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung; § 1UWG):

