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EuGH

RechtsprechungStephan HeidRPA 2003, 65 Heft 1 v. 1.1.2003

Der Begriff im Allgemeininteresse liegende Aufgaben des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14.6.1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist ein autonomer Begriff des Gemeinschaftsrechts.

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