Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (6. Einzelrichtlinie im Sinne von Art 16 Abs 1 RL 89/391/EWG ).
Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (6. Einzelrichtlinie im Sinne von Art 16 Abs 1 RL 89/391/EWG ).