( EStG § 4 Abs 1, § 7 ) Gehört ein Pkw auf Grund seiner überwiegenden betrieblichen Nutzung zum notwendigen Betriebsvermögen, sind die Anschaffungskosten im Weg der AfA auch dann geltend zu machen, wenn das KfZ nach Ablauf eines Leasingvertrages durch eine letzte - aus dem Privatvermögen geleistete - Leasingrate vom Steuerpflichtigen erworben worden ist. VwGH 92/14/0078 v. 26.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)