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EStG § 47

Lohnsteuer und AbgabenARD 4895/20/97 Heft 4895 v. 16.12.1997

( EStG § 47 ) Ein „Bereitstehen auf Abruf“ (hier: Erteilen von konkreten Aufträgen mittels Rückrufgerätes) kann durchaus Ausdruck einer besonderen persönlichen Abhängigkeit (vergleichbar mit Leiharbeitskräften) sein. VwGH 95/13/0035 v. 09.07.1997. (Bescheid aufgehoben)

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