( EStG § 30 Abs 2 ) Unter dem in § 30 EStG 1988 gebrauchten Begriff „Anschaffung“ ist nur der entgeltliche Erwerb, nicht aber der Erwerb z.B. durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis zu verstehen. Die (grundsätzliche) Einbeziehung unentgeltlich erworbener Wirtschaftsgüter in den Kreis des Spekulationstatbestandes im EStG 1988 erfolgte nicht durch eine Änderung im Bereich des Begriffs „Anschaffung“, sondern durch die Vorschrift des § 30 Abs 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988. VwGH 94/15/0134 v. 11.09.1997. (Bescheid aufgehoben)