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EStG § 2 Abs 2, § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4946/17/98 Heft 4946 v. 10.7.1998

( EStG § 2 Abs 2, § 23 ) Der bloße An- und Verkauf von Wertpapieren stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Ein daraus erklärter Verlust ist weder ausgleichs- noch vortragsfähig. VwGH 98/14/0005 v. 25.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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