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EStG § 24, § 36

Lohnsteuer und AbgabenARD 4768/21/96 Heft 4768 v. 20.8.1996

(EStG § 24, § 36) Treten nach Ablauf des Jahres einer Betriebsveräußerung Umstände - wie ein Schuldnachlaß - ein, die zu einer Änderung des Veräußerungserlöses führen, ändert dies nicht den für das Veräußerungsjahr entstandenen Veräußerungsgewinn, sondern führt zu nachträglichen Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG. VwGH 92/13/0290 v. 27.03.1996.

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