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EStG § 23

Lohnsteuer und AbgabenARD 4992/34/98 Heft 4992 v. 29.12.1998

( EStG § 23 ) Soll durch den Weiterverkauf von Antiquitäten eine Sammlertätigkeit finanziert werden, wird eine Gewinnabsicht dargetan. Ist diese Tätigkeit auch tatsächlich geeignet, einen Gewinn, nämlich - abgesehen von allfälligen sonstigen Betriebsausgaben - in Höhe des Einkaufspreises eines Stückes zu erzielen, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. VwGH 94/13/0235 v. 30.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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