( EStG § 23 ) Soll durch den Weiterverkauf von Antiquitäten eine Sammlertätigkeit finanziert werden, wird eine Gewinnabsicht dargetan. Ist diese Tätigkeit auch tatsächlich geeignet, einen Gewinn, nämlich - abgesehen von allfälligen sonstigen Betriebsausgaben - in Höhe des Einkaufspreises eines Stückes zu erzielen, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. VwGH 94/13/0235 v. 30.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)