( EStG § 1, § 25 ) Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, sind diese gemäß der „Sportlerklausel“ des Art 17 Abs 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Dies gilt indessen nicht für den Trainer der Sportler, weil die „Sportlerklausel“ nach Auffassung des BMF nur auf Sportler Anwendung findet, die bei Veranstaltungen Wettkämpfe bestreiten. BMF v. 04.05.1998. (SWI 1998/254, Heft 6)