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EStG § 16 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4770/51/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(EStG § 16 Abs 1) Die Verwertbarkeit von Teilen der durch ein Fern-Diplomstudium für Wirtschaftsingenieurwesen erworbenen Kenntnisse im von einem Textilingenieur ausgeübten Beruf rechtfertigt es für sich allein nicht, anstatt von einer umfassenden Ausbildung für verschiedene Berufe von einer spezifischen fachlichen Weiterbildung (= Fortbildung) in einem bestimmten bereits ausgeübten Beruf zu sprechen. VwGH 94/15/0060 v. 23.05.1996. (Bescheid aufgehoben)

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