(EStG § 16 Abs. 1) Die Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes an einer vom Familienwohnsitz entfernten Arbeitsstelle (Baustelle) rechtfertigt nicht die Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung und die Absetzbarkeit der damit verbundenen Familienheimfahrten. FLD f. Ktn v. 24.02.1995. (ÖStZ 1996/37, Heft 1/2)