( § 255 Abs 1 ASVG, § 131c GSVG idF vor BGBl I 2000/43 ) Leidensbedingte Arbeitspausen können nicht zu den prognostizierten Krankenstandstagen hinzugerechnet werden, um zu einer den Unselbständigen vom Arbeitsmarkt ausschließenden Krankenstandsdauer von 7 Wochen zu gelangen.
OGH 04.04.2000, 10 Ob S 37/00i