§ 91, § 273 ASVG, § 34 EStG - Bezieht eine Person, die Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension hat, neben der Pension ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, kommt es zu einer Kürzung des Pensionsbezugs. Bei der Ermittlung der Einkünfte sind dabei wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der §§ 34, 35 EStG einerseits und § 271 Abs 3 ASVG iVm § 254 Abs 6 bis 8 ASVG andererseits außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Steuerrechts nicht zu berücksichtigen.