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Erstattungspflicht bei nicht zugelassenen Arzneimitteln und nicht gesicherten Heilmethoden

SozialversicherungARD 4770/47/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(ASVG § 133, § 136) Die Kosten nicht zugelassener Arzneimittel bzw. Außenseitermethoden sind keineswegs generell und absolut von der Erstattungspflicht der SV-Träger ausgeschlossen.

OGH 10 Ob S 52/96 v. 26.03.1996

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