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Erstattung des Arbeitnehmerabsetzbetrages bei Übernahme von Arbeitnehmer-SV-Anteilen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4723/35/96 Heft 4723 v. 23.2.1996

(EStG § 16 Abs. 1 Z. 3-5, § 33 Abs. 8) Gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 ist bei Berechnung der Negativsteuer u.a. der Arbeitnehmerabsetzbetrag in Höhe von höchstens 10% der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 3 lit. a EStG (ausgenommen Betriebsratsumlagen) sowie der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 und 5 EStG gutzuschreiben.

BMF v. 21.07.1995

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