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Erhöhung der Richtwerte

GesetzgebungZak 2006/156Zak 2006, 92 Heft 5 v. 14.3.2006

Die BMJ hat in BGBl II 2006/101 v 9. 3. 2006 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung dem VPI entsprechend erhöhen. Die neuen Richtwerte (siehe letzte Spalte der Tabelle) werden am 1. 4. 2006 mietrechtlich wirksam.

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