Die BMJ hat in BGBl II 2006/101 v 9. 3. 2006 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung dem VPI entsprechend erhöhen. Die neuen Richtwerte (siehe letzte Spalte der Tabelle) werden am 1. 4. 2006 mietrechtlich wirksam.
Die BMJ hat in BGBl II 2006/101 v 9. 3. 2006 kundgemacht, dass sich die Richtwerte für die mietrechtliche Normwohnung dem VPI entsprechend erhöhen. Die neuen Richtwerte (siehe letzte Spalte der Tabelle) werden am 1. 4. 2006 mietrechtlich wirksam.