(AngG § 14, § 16) Wurde bei Abschluß des Dienstvertrages eine einerseits am Erfolg des Unternehmens, andererseits aber auch am persönlichen Erfolg des Arbeitnehmers orientierte Erfolgsbeteiligung zwar in Aussicht gestellt, scheidet der Arbeitnehmer aber während des Jahres durch Kündigung aus, besteht auch auf aliquote Auszahlung der Erfolgsprämie kein Anspruch.
ASG Wien 26 Cga 92/95d v. 24.01.1996, Berufung erhoben