vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge und Mietzinsanhebung

RechtsprechungMRGwobl 2003/10wobl 2003, 22 Heft 1 v. 28.1.2003

§ 46a Abs 2, § 12a MRG:

Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit nach § 46a Abs 2 MRG besteht nur, wenn es durch einen nach dem 28. 2. 1994 eingetretenen Tod des Geschäftsraummieters zu einer Gesamtrechtsnachfolge in dessen Mietrechte kommt.

Der Betrieb eines Unternehmens durch den bisherigen Hauptmieter ist keine Voraussetzung des Anhebungstatbestandes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!