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EO § 381

BetriebswichtigesARD 4770/17/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(EO § 381) Die Erlassung einer inländischen einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer konkurrenzierenden Tätigkeit im Ausland ist trotz fehlender Vollstreckbarkeit im Ausland nicht sinnlos. OGH 9 Ob A 24/96 v. 27.03.1996, in Bestätigung von OLG Wien 8 Ra 139/95 v. 27. 11. 1995 = ARD 4735/13/96.

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