vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EO § 290c

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4882/32/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

( EO § 290c ) Erfolgten Vorauszahlungen des Arbeitgebers nicht in missbräuchlicher Absicht, um einer bevorstehenden Gehaltsexekution zuvorzukommen und den betreibenden Gläubiger zu schädigen, kann ein Arbeitnehmer durch Akontierung en letztlich mehr als den pfändungsfreien Betrag erhalten, wenn die Pfändung seines Lohnes der Vorauszahlung zeitlich nachfolgt. OLG Wien 8 Ra 366/96v v. 24.02.1997, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte