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Entzug eines widerrufbaren Bilanzgeldes

ArbeitsrechtARD 4801/26/96 Heft 4801 v. 17.12.1996

( ABGB § 1157, ArbVG § 102 ) Ein freiwilliges, widerrufbares Bilanzgeld kann einem Arbeitnehmer dann nicht vorenthalten werden, wenn dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht oder auf Grund einer rechtsunwirksamen Disziplinarmaßnahme erfolgt.

OGH 8 Ob A 2113/96k v. 29.08.1996

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