( BPGG § 9 ) War bei einem Pflegegeldbezieher der für die Mindeststufe 1 erforderliche Pflegebedarf von durchschnittlich monatlich mehr als 50 Stunden (§ 4 Abs 2 BPGG) schon seinerzeit anlässlich der Gewährung des Pflegegeldes nicht gegeben, kann ihm das Pflegegeld auch dann nicht entzogen werden, wenn es ihm infolge gegebener Rechtswegsperre nur auf Grund einer Mitteilung gewährt wurde.
OGH 10 Ob S 2351/96z v. 22.10.1996