§ 105 f ArbVG
1. Die Stellungnahme des Betriebsrates (BR) zur Kündigung bzw Entlassung eines AN ist zwar an keine bestimmte Formvorschrift gebunden; sie muss jedoch klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, worauf sie abzielt. Die Erklärung, dass der Entlassung einer AN die Zustimmung des BR verweigert wird, stellt keinen eindeutigen Widerspruch dar und ist daher dem Stillschweigen gleichzusetzen.