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Entgeltfortzahlung bei Lehrlingen

ArbeitsrechtARD 5140/9/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Die für Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes geltende Spezialregelung des arbeitsrechtlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung (§ 17a BAG) bleibt durch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000 (siehe ARD 5109/1/2000, ARD 5129/1/2000 und ARD 5136/5/2000) unberührt.

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