(EStG § 4 Abs. 5, § 20 Abs. 1) Kosten zur Deckung des Energiebedarfs bei beruflichen Fahrten eines selbständigen Steuerpflichtigen mit dem Fahrrad im örtlichen Nahebereich seines Betriebs können nicht als Betriebsausgaben Berücksichtigung finden.
VwGH 92/13/0164 v. 15.11.1995