Die Gemeinschaftsrechtskonformität der Energieabgabenvergütung unter dem Gesichtspunkt des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenverbots war bereits einmal Gegenstand eines EuGH-Verfahrens. Nunmehr bestehen neuerlich gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen die durch die rückwirkende Genehmigung der Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe durch die Kommission geschaffene Rechtslage. Der VwGH brütet derzeit darüber, ob ein neuerliches Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH herangetragen werden soll. Zur Vermeidung drohender Massenbeschwerden hat der VwGH das ihm vom Gesetzgeber neuerdings eingeräumte Mittel eines so genannten Unterbrechungsbeschlusses (erstmals im Bereich des Steuerrechts) gefasst1)).