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Elektronische Signatur

Lohnsteuer und AbgabenARD 5672/22/2006 Heft 5672 v. 4.4.2006

Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2004, Homepage des BMF 29.03.2006

Sachverhalt: Zwei Vertragsparteien schließen einen Vertrag und tauschen per Internet die Verträge versehen mit einer elektronischen Signatur/Unterschrift aus. Jeder Vertragspartner druckt sich eine Ausfertigung aus. Sonstige händische Unterschriften erfolgen nicht mehr.

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