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Einzelvertragliche Umstellung des Urlaubs auf das Kalenderjahr

ArbeitsrechtFranz MarholdRdW 1988, 356 Heft 9 v. 1.9.1988

Die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr kann grundsätzlich auf zwei Wegen erreicht werden. Zum einen durch eine Betriebsvereinbarung nach § 2 Abs 4 UrlG, zum anderen durch Einzelvereinbarungen. Während die Betriebsvereinbarung (nur) die Kriterien des § 2 Abs 4 Z 1 bis 3 UrlG erfüllen muß, darf die Einzelvereinbarung bei sonstiger Nichtigkeit gem § 12 UrlG die gesetzliche Regelung weder aufheben noch beschränken.

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